freiwillige Zweitehe

Besucherzaehler

Ziel: Die islamische freiwillige Zweit-Ehe sollte vom Staat akzeptiert werden.

Sofern die Qualitätsanforderungen für die freiwillige Zweit-Ehe erfüllt werden, darf es für Muslime keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. (keine Gefängnisandrohung, keine Landesverweise, kein Verbot bei Einbürgerungsgesuchen, kein Familiennachzugsverbot für die Zweitfrau, keine Bussen)

Diese Initiative bezieht sich für die erlaubte Zweit-Ehe. Für die Dritt- und Viert-Ehe bedarf es gesonderte Bestimmungen, da die finanzielle Anforderung exponentiell höher ist.

Hinweis: Das Gesetz Artikel 215 StGB mit der Androhung der dreijährigen Gefängnisstrafe ist rechtlich gesehen nicht umsetzbar, da islamisches heiraten nicht anerkannt wird, zählt es nicht als zweite Heirat. Insofern sollte eigentlich die islamische Zweit-Ehe bereits möglich sein???

Es braucht eine klare rechtliche Formulierung.

Erstellen Sie Ihre Webseite gratis! Diese Website wurde mit Webnode erstellt. Erstellen Sie Ihre eigene Seite noch heute kostenfrei! Los geht´s